Qualität  

  •   Alle Module, die bereits europäisch zertifiziert sind, sind im Shop mit dem gelben Zeichen markiert.
  •   alle anderen Module sind in Planung für eine gesonderte europäische TÜV-Prüfung. Die Module sind nach EN 14960     gefertigt. 
 
Wir möchten Sie mit einer einwandfreien und gleichbleibenden Qualität beliefern. Deswegen beziehen wir alle aufblasbaren Artikel schon seit vielen Jahren nur noch von 2 Herstellern. Wir sind der Meinung, dort bekommen wir gute Qualität zu bezahlbaren Preisen, die hervorragend für den Eventbereich geeignet sind.  
Durch unseren Großeinkauf und die langjährige Beziehung können wir damit sehr wettbewerbsfähige Preise am Markt realisieren. Die eingesetzte PVC  Planenware und alle weiteren Materialien sind von einem europäischen Institut auf die Einhaltung der EN 14960 geprüft. Sie können sich vor dem Kauf persönlich bei uns vor Ort die Ware anschauen, bitte vereinbaren sie einen Besichtigungstermin. 


Hüpfburg mit Lizenz kaufen oder mieten 

Disney, Marvel, Ravensburger, Hasbro, Nickelodeon, Paw Patrol, Anna und Elsa, usw.
Da wir sehr viele telefonische und auch schriftliche Anfragen bekommen, die das Thema Hüpfburg mit Lizenz betreffen, möchten wir uns an dieser Stelle dazu äußern. Wir möchten keine Angst verbreiten, wir zeigen lediglich die Risiken einer fehlenden Lizenz auf. 
Für eine Hüpfburg mit Lizenz spricht: die urheberrechtlich geschützten Hüpfburgen lassen sich gut verkaufen und gut vermieten, da diese natürlich sehr attraktiv und beliebt bei den Kunden sind.
Dagegen spricht: Wer keine Lizenz hat, riskiert eine mitunter sehr teure Abmahnung des Rechtinhabers
Sowohl beim Produzieren, Kaufen oder Vermieten gilt das Urheberrecht von Disney, Marvel, Nickelodeon, Ravensburger, Hasbro, usw., d.h. sowohl die Inverkehrbringer als auch die Vermieter benötigen eine Lizenz. Wer diese Lizenz nicht hat, verstößt gegen das Urheberecht, und kann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, die mitunter sehr teuer werden können. Bei einer Klage können Sie durchaus damit rechnen, nicht nur eine Geldstrafe und die Anwaltskosten für beide Parteien bezahlen zu müssen, sondern dass auch die Gewinne der letzten Jahre für die verkauften oder vermieteten Artikel in die Strafe mit einbezogen werden. Ravensburger hat das in 2023 eindrucksvoll vorgeführt, zahlreiche Vermieter von XXL Mensch ärgere dich nicht sind erfolgreich abgemahnt und mit 3.000 bis 5.000 EUR zur Kasse gebeten worden, und dort ging es nur um eine „Wortmarke“. Hasbro hat das schon im Jahr 2022 mit dem XXL Twister vorgemacht, und war scheinbar auch sehr erfolgreich damit. Schon das Zeigen dieser Motive und Wortmarken auf der Webseite stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, und kann abgemahnt werden. Beim Import dieser Artikel kann es jederzeit passieren, dass der Zoll diese Artikel nicht freigibt, da es sich um „Raubkopien“ handelt, mit weiteren teuren Konsequenzen für den Käufer/Importeur. 
 Bei uns können Sie keine Lizenz-Hüpfburgen bekommen.
Der Text zu den Lizensen stellt nur unsere Meinung dar, und ist somit nicht als Rechtsberatung anzusehen. 


Zertifikate für Hüpfburgen aus China

 Beim Eigenimport einer oder mehrerer Hüpfburgen aus China gibt es meistens ein „Zertifikat“ mit, welches bestätigen soll, dass die Hüpfburg der Norm EN 14960 entspricht. Auf den ersten Blick in Ordnung, bei näherer Betrachtung wird man meistens schnell feststellen, das dieses „Zertifikat“ überhaupt gar keinen Wert hat. Ganz oft stehen ganz viele Artikel auf einem einzigen „Zertifikat“. Das macht natürlich überhaupt gar keinen Sinn, und entsprechend ist die Wertigkeit. Ein fehlendes oder nicht gültiges Zertifikat merkt man meistens erst im Schadenfall, wenn etwas passiert, und der „Schuldige“ gesucht wird. In ganz Europa, außer in Deutschland, wird ein Zertifikat nach EN 14960 benötigt. Der Verkauf und auch die Vermietung von „Hüpfburgen“ ist ohne „gültiges“ Zertifikat nicht erlaubt. Auch in Deutschland wird immer öfter ein Zertifikat verlangt, um Hüpfburgen aufstellen zu dürfen. Einige Städte in Deutschland lassen auf „stadteigenem“ Grund nur noch „zugelassene“ Hüpfburgen zu. Auch die allseits bekannten Outdoor-Hüpfburgen-Parks haben immer öfter entsprechende Nachweise den Gemeinde/Städten vorzulegen. Das Zertifikat gibt es nur nach aufwändiger, vollständiger Prüfung durch ein zugelassenes Prüfinstitut ähnlich dem TÜV. Es dient in erster Linie der Sicherheit der Benutzer.


Vorteile einer europäischen Zertifizierung

Warum lassen wir als Hüpfburghersteller unsere Hüpfburgen von einem europäischen Institut zertifizieren (vergleichbar mit dem TÜV in Deutschland)?
In weiten Teilen Europas ist es schon lange so, dass jede Hüpfburg zertifiziert werden muß (Zulassungsbescheinigung EN 14960). In diesen Ländern reicht eine chinesische Bestätigung über die Einhaltung der EN 14960 nicht aus, um eine Hüpfburg betreiben zu dürfen. In Deutschland gibt es bislang keine Pflicht, die Hüpfburgen prüfen zu lassen.

Wir möchten unseren Kunden zertifizierte europäische Sicherheit bieten. Aus dem Grunde haben wir uns vor einiger Zeit für den Start zu einer europäischen Zertifizierung entschieden. Anfang 2021 ist nach viel Arbeit und viel Geld endlich soweit, die ersten Modelle sind zertifiziert. Viele weitere Modelle werden folgen. Die gesondert zertifizierten Modelle werden mit unserem Logo speziell gekennzeichnet.
Geprüft wird unter anderem: Materialstärke, Reißfestigkeit der Materialien, Brennbarkeit, Gefahrstellen, Fallhöhen, konstruktive Festigkeit, Betreten/Verlassen des Spielgerätes, Fangstellen, Begrenzungswände, Wandhöhen, Anzahl/Größe der Benutzer, Verankerung, Schutzmatten, Logbuch, Seriennummer, Seile, Netze, Angaben zum Betrieb, Dokumentation, Nachverfolgbarkeit.




Hüpfburgen von Happy-Hop / Avyna 
Viele der Nylon-Hüpfburgen sind nur für den Hausgebrauch zugelassen, das steht meistens auch als Warnhinweis vorne auf den Hüpfburgen und auf den Papieren, die man mitbekommt. Die gewerbliche Vermietung ist somit nicht erlaubt, und kann mitunter sehr teure Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
 


Garantie   

9. Gewährleistung und Garantien
9.1 Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die Garantie bezieht sich auf Herstellungs- und Nähfehler. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop. Bei fast täglicher Nutzung durch den Kunden, z. B. bei Indoor-Hallen oder Campingplätzen, etc., gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten. Die Gewährleistung gilt nur für neue Artikel, alle gebrauchten Artikel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 
9.2 Die Gewährleistungsansprüche gelten nicht bei unsachgemäßer Behandlung. 
9.3 Bei normalem Verschleiß gelten die Gewährleistungsansprüche nicht. 
9.4 In dem Falle, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist, gilt die Gewährleistung nicht. 
9.5 Bei Eintreten eines Garantie-/Gewähleistungsanspruches hat der Verkäufer die Wahl zwischen angemessener Reparatur oder Teilgutschrift des Verkaufspreises. 
9.6 Alle Garantie/Gewährleistungsansprüche gelten immer ab Standort des Anbieters, D-49844 Bawinkel. Der Käufer trägt das Risiko und die Kosten des Rücktransportes zum Verkäufer, sowie auch die Kosten der Abholung nach Reparatur oder Teilgutschrift. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. 
9.7 Über die gesetzliche Gewährleistung (Punkt 9.1) gewähren wir 1 Jahr Zusatzgarantie auf die Nähte der aufblasbaren Artikel. Die Zusatzgarantie gilt ausdrücklich nur für die Nähte der Hüpfburgen, Rutschen und Hindernisbahnen, die Nähte der Skydancer-Aufsätze sind von der erweiterten Garantie ausgeschlossen, bei Artikeln wie z. B. Gebläse, Klettbälle gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Auch für die Netze gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die erweiterte 2-Jahres-Garantie gilt nicht bei Kunden mit fast täglicher Nutzung wie z. B. Indoor- und Outdoorparks. Kleinere Schäden, die mit dem beiliegenden Reparaturset selbst beseitigt werden können, gehören nicht zum Garantieumfang.